GARANTIE DER RÜCKKEHRWILLIGKEIT FÜR RUSSLAND-VISUM (NUR FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER)

Eine Garantie der Rückkehrwilligkeit ist seit dem 01.11.2010 für deutsche Staatsbürger erforderlich, um ein Visum für Russland zu beantragen. Unter Garantie der Rückkehrwilligkeit ist ein Nachweis über stabile finanzielle Situation in Deutschland gemeint. Er wird bei der Antragstellung vom russischen Konsulat verlangt.

Wenn Sie Ihr Visum über unsere ABNG Visum-Agentur beantragen, bitten wir Sie eines der folgenden Dokumente (in Kopie) vorzulegen:

Für Privat- und Touristenvisa:

  • aktueller (nicht älter als 3 Monate) Kontoauszug mit einem positiven Guthaben von mindestens 1.000 EUR. Beachten Sie bitte, dass folgende Angaben auf Ihrem Kontoauszug vorhanden sein müssen: Ihr Name, Datum des Auszuges, Kontostand
oder
  • Angestellte: aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Lohnabrechnung
  • Hausfrauen/männer: formloses Schreiben des Ehepartners über Höhe der monatlichen Unterstützung. Einen Einkommensnachweis des Ehepartners ist dabei beizulegen
  • Rentner/innen: aktueller Rentenbescheid
  • Studierende: Studienbescheinigung
  • Kinder: Schülerausweis oder formloses Schreiben der Eltern über Höhe der monatlichen Unterstützung. Einen Einkommensnachweis einer der Eltern ist dabei beizulegen

oder

GARANTIESCHREIBEN VON UNSERER ABNG VISUM-AGENTUR
Falls Sie Informationen über die Höhe Ihres Einkommens nicht vorlegen möchten: Als beim russischen Konsulat akkreditierte Visum-Agentur sind wir für unsere Kunden berechtigt ein Garantieschreiben zu erstellen, welches die Rückkehrwilligkeit garantiert. Erstellung über unsere Visum-Agentur solches Garantieschreibens kostet 12 EUR je Antrag.


Für Geschäftsvisa:

  • Angestellte: aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Lohnabrechnung oder Entsendungsschreiben vom Arbeitgeber Muster als WORD-Datei downloaden
  • Selbstständige: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug, oder Schreiben vom Steuerberater über Höhe des Einkommens

Für Humanitäres- und Studentenvisa:

  • Die Erbringung des Einkommensnachweises ist nicht nötig