Registrierung (Anmeldung) in Russland 2023. Aktuelle Gesetzgebung mit Fristen und Unterlagen

29. März 2023

Aktuelle Informationen für Kunden der ABNG Visum-Agentur

Nach der Einreise in Russland muss eine Registrierung des ausländischen Reisegastes beim Innenministerium der Russischen Föderation (MWD) erfolgen.

1. Wenn der ausländische Reisegast sich im Hotel aufhält

Für die Registrierung ist alleine die Hotelverwaltung zuständig (§ 21 Teil 1 Punkt 2 des Gesetzes der RF vom 18.07.2006 № 109-ФЗ). Die Hotelverwaltung ist verpflichtet, den Reisenden innerhalb eines Arbeitstages nach der Einreise beim Innenministerium Russlands anzumelden.

2. Wenn der ausländische Reisegast sich privat (bei Freunden, Verwandten usw.) in Russland aufhält

- Bei einem Aufenthalt von weniger als 7 Tagen in Russland ist die Registrierung nicht nötig (§ 20 Teil 6 Punkt 5 des Gesetzes der RF № 109-ФЗ).

- Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen in Russland muss die Registrierung von der den Reisenden tatsächlich empfangenden Person bzw. Organisation vorgenommen werden. Zuständig für die Anmeldung ist allein der tatsächliche Gastgeber. Die Registrierung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen (§ 20 Teil 3 des Gesetzes der RF № 109-ФЗ).

Wo können Sie sich in Russland registrieren lassen?

Die Registrierung ist möglich (§ 22 Teil 2 Punkt 2a des Gesetzes der RF № 109-ФЗ):

- Beim Innenministerium Russlands (MWD) persönlich oder elektronisch über das Internet-Portal GOSUSLUGI oder

- In einem multifunktionalen Zentrum MFZ (МФЦ – Многофункциональный центр) oder

 - Auf den Postfilialen

Bei der Postfiliale muss der tatsächliche Gastgeber bzw. ein Vertreter der empfangenden Organisation das Registrierungsformular (in zweifacher Ausfertigung) ausfüllen, unterschreiben sowie die Verwaltungsgebühr bezahlen (circa 10 EUR). Das Registrierungsformular ist üblicherweise bei der Postfiliale erhältlich.

Welche Unterlagen sind bei der Registrierung in Russland notwendig?

Der Gastgeber muss sich bei der Registrierung ausweisen und eine Kopie des Eigentumsnachweises für die Wohnung oder, falls er selbst kein Eigentümer ist, eine Kopie des Mietvertrages vorlegen.

Bei der Registrierung sind außerdem folgende Unterlagen des Gastes vorzuweisen:

- Kopie des Reisepasses

- Kopie des Einreisestempels nach Russland (wenn vorhanden)

- Kopie des Visums (wenn vorhanden)

- Kopie der Migrationskarte (das Original ist bei der Grenzkontrolle durch die russische Zollbehörde von dieser erhältlich).

Das Registrierungsformular besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil bleibt bei den Behörden, der andere, abgestempelte Teil, verbleibt beim Reisegast und muss von ihm während des gesamten Aufenthaltes in Russland mitgeführt werden.

Fehlende Anmeldung in Russland - mögliche Bußgelder.

Ohne Registrierung in Russland droht der Reisenden eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel, und in Moskau und St. Petersburg - in Höhe von 5.000 Rubel bis 7.000 Rubel (§ 18.8 des Gesetzes der RF vom 30.12.2001 № 195-ФЗ). Außerdem kann die Reisende mit einem weiteren Einreiseverbot aus Russland ausgewiesen werden. Dem Gastgeber (Privatperson) droht auch eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 bis 4.000 Rubel (§ 18.9 des Gesetzes der RF № 195-ФЗ).

Wichtig! Für die Einreise nach Russland ist ein Visum erforderlich. Ein Visum für Russland können Sie gerne hier bestellen (hier klicken!).


Informationen zum Visum für EU-Bürger zur mehrfachen Einreise nach Russland für 6 Monate (hier klicken!)

Neu! Informationen zum mehrmaligen Russland-Visum für nahe Verwandte (EU-Bürger, die nahe Verwandte von russischen Staatsbürgern sind). Hier klicken!

Weitere Informationen können bei Interesse unter folgenden Links eingesehen werden:

1. Gesetzestext - Gesetz der Russischen Föderation vom 18.07.2006 № 109-ФЗ „О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в РФ“ (russisch)

2. Registrierungsformular „Уведомление о прибытии иностранного гражданина“.