Staatsangehörigen von welchen Ländern dürfen ein russisches Visum in Deutschland beantragen und nach Russland reisen?

17. August 2021

Die deutschen Staatsangehörigen sowie die EU- und Drittstaatsangehörigen mit dem ständigen Wohnsitz in Deutschland, dürfen zurzeit nur mit den direkten Flügen aus Deutschland nach Russland kommen.

Außerdem dürfen die oben genannten Personen mit den direkten Flügen aus folgenden europäischen Ländern nach Russland einreisen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lichtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
  • Spanien seit dem 21.09.2021
  • Slowakei seit dem 21.09.2021
  • Dänemark seit dem 02.10.2021
  • die Niederlande seit dem 23.10.2021
  • Norwegen seit dem 23.10.2021
  • Slowenien seit dem 23.10.2021
  • Schweden seit dem 23.10.2021

Grundlage: Verordnung der russischen Regierung vom 16.03.2020 N 635-р (Anlage Nr. 1)

Für die Einreise nach Russland ist ein Visum erforderlich!

Die Staatsangehörigen von den oben aufgelisteten europäischen Ländern können ein russisches Visum in Deutschland beantragen, wenn sie hier ihren ständigen Wohnsitz haben. Für den Erhalt des Visums müssen sie mit den Antragsunterlagen eine Kopie der Meldebescheinigung in Deutschland vorliegen.

Von den Drittstaatsangehörigen ist für die Ausstellung des russischen Visums eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erforderlich.

Stand: 28.10.2021, die Liste der Länder wird von uns regelmäßig aktualisiert

Touristenvisum für Russland hier beantragen!

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