Privatvisum für China

Für die Einreise nach China brauchen deutsche Staatsbürger unbedingt ein chinesisches Einreisevisum. Ein privates Visum ist für die Besuche von Verwandten oder Freunden geeignet. Ein mehrmaliges Visum wird nur für Verwandtenbesuche erteilt. Alle anderen Reisenden erhalten maximal ein Visum zur zweimaligen Einreise mit einer Aufenthaltsdauer in China bis zu 6 Monaten. Sie können uns gerne mit der Visumbeschaffung beauftragen. Ihre Unterlagen können Sie persönlich oder per Post bei uns einreichen. Mit unserer Visum-Agentur erhalten Sie Ihr Visum für China schnell, einfach und zuverlässig

Erforderliche Unterlagen:

Die Unterlagen können frühestens 50 Tage vor der Einreise nach China eingereicht werden.

1
Reisepass im Original

Der Pass muss mindestens 6 Monate bei der Antragstellung gültig sein und noch über 2 leere aufeinander folgende Seiten verfügen.

Wenn Ihr Reisepass ab dem 01. Januar 2015 ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Downloaden) bzw. Ihren alten Reisepass einreichen.

2
Bestellformular

Bestellformular für unsere ABNG Visum-Agentur Downloaden

3
Visumantrag für China

Ausgedruckter, ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag Downloaden

4
Ein biometrisches Lichtbild

Ein biometrisches Lichtbild in der Größe 3,5 x 4,5 cm.

Neu! Das Foto können Sie auch bei uns im Büro machen lassen oder uns per E-Mail senden (siehe Einzelheiten)

5
Einladungsschreiben (in Kopie) von der einladenden Person

Die Einladung muss an die Botschaft der Volksrepublik China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin adressiert sein und folgende Informationen enthalten:

a) Persönliche Angaben zum Antragsteller: Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Gültigkeit des Passes;

b) Informationen über die einladende Person: Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person;

c) Angaben zur geplanten Reise: Reisezweck, Reisezeitraum, Reiseroute, Familiengrad bzw. Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person, Auskunft der einladenden Person über die Kostenübername während des Aufenthalts in China.

6
Passkopie der einladenden Person

Passkopie der einladenden Person oder Kopie des chinesischen Personalausweises (beidseitig). Wenn die einladende Person keine chinesische Bürgerschaft hat, ist

eine Kopie der Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. Kopie des für China gültigen Visums der einladenden Person erforderlich.

 

(7.) Für Verwandtenbesuche in China: Kopie der Personenstandsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Wenn die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China mehr als 180 Tage ist, muss diese Urkunde im Original vorgelegt werden.

(8.) Kopie der Meldebescheinigung in Deutschland bzw. der Aufenthaltserlaubnis. Ist nur von den ausländischen Staatsangehörigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, erforderlich.

Bearbeitungszeiten und Preise (inkl. MwSt):

Privatvisum für China 

Bearbeitungszeit

Konsulatsgebühr

Visabeschaffung

Gesamtpreis

10 Werktage

125,45 €

30,55 €

156 €

5 Werktage

125,45 €

50,55 €

176 €

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen bei uns, beginnt ab dem nächsten Werktag die Bearbeitungszeit.

 

Ablauf der Visumbeschaffung für China:

1. Sie schicken uns bitte Ihre Unterlagen an die unten genannte Adresse. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch bei uns im Büro abgeben. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin mit uns – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Unsere Adresse: 
ABNG Service GmbH 
Ackerstrasse 3 
10115 Berlin


2. Wir prüfen die Vollständigkeit und korrekte Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten informieren wir Sie direkt und nehmen entsprechende Korrekturen nach Ihrer Freigabe sofort vor.
3. Nach Erteilung des Visums durch das Konsulat können Sie Ihren Pass mit eingetragenem Visum wahlweise bei uns persönlich abholen oder sich von uns zu senden lassen.

Bezahlung:

Nach Erhalt der Unterlagen senden wir Ihnen die detaillierte Rechnung mit den von Ihnen gebuchten Services per E-Mail. Diese begleichen Sie freundlicher Weise zum vereinbarten Zahlungstermin. Im Falle einer Expressbearbeitung bitten wir Sie, den Nachweis über die entrichtete Zahlung vorzulegen. Barbezahlung ist bei Beantragung im Büro möglich.